Evangelische
Kirchengemeinde
Sonsbeck

Ehrenamtlich Gemeinde leiten

Das Presbyterium leitet die Gemeinde und ist für das Gemeindeleben verantwortlich.

Foto: epd-bild / Norbert Neetz aus gemeindebrief.evangelisch.de

„Artikel 43.1 - Die Presbyterinnen und Presbyter leiten in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrerinnen und Pfarrern und den übrigen Mitgliedern des Presbyteriums die Kirchengemeinde. Ihren Gaben und Kräften gemäß sollen sie in dem vielfältigen Dienst der Kirchengemeinde mitarbeiten. Darüber hinaus stehen sie in der Dienstgemeinschaft der Kirche.“

Mit diesen gewichtigen Worten beschreibt die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland einleitend dieses Ehrenamt.
Bestehend aus ehrenamtlichen Gemeindegliedern, die für die Dauer von vier Jahren von der Gemeinde gewählt werden zusammen mit der Pfarrperson in der Gemeinde leitet das Presbyterium die Gemeinde.

Gemeinsam, demokratisch-kooperativ bestimmen die Mitglieder Ziele und Wege der Arbeit und setzen inhaltliche Schwerpunkte.
Die Aufgaben, die dazu gehören, sind vielfältig: unterstützende Begleitung der Gottesdienste, der Kinder-, Konfi- und Jugendarbeit und der Gemeindegruppen, diakonische soziale Aufgaben der Gemeinde, ökumenische Aktivitäten, interne Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Das Presbyterium nimmt mit Hilfe der Verwaltung für die Gemeinde auch Personalverantwortung wahr: Bei der Besetzung der Pfarrstelle, bei der Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden, bei der Gewinnung und Begleitung Ehrenamtlicher.

Auch um die kirchlichen Gebäude, Grundstücke und um die Finanzen kümmert es sich. 

Und auch der Blick „über den eigenen Kirchturm“ hinaus gehört zur Presbyteriumsarbeit: Zusammenarbeit in der Region, im Kirchenkreis und mit landeskirchlichen Ebenen und in ökumensichen Bezügen. 

Ein Presbyterium trifft sich regelmäßig einmal im Monat zur Sitzung. Dort werden –nach entsprechender Vorbereitung- anstehende Fragen diskutiert, Entscheidungen getroffen und miteinander getragen. 

Die Mitglieder engagieren sich darüber hinaus in der Arbeit in Ausschüssen, zum Beispiel für Finanzen, Gottesdienst, Jugendarbeit oder Baufragen. 

Humor und ein gutes Miteinander schreiben die Paragraphen der Kirchenordnung nicht vor, sind jedoch immer  hilfreich.